Daně a legislativa ČR
Schenkung von Aktien und ETFs in der Familie
Das Wichtigste
- Die Schenkung von Wertpapieren an nahe Verwandte (direkte Linie) ist in der Regel steuerfrei.
- Der Beschenkte muss beim späteren Verkauf die Anschaffungskosten und die Steuerbasis korrekt ermitteln.
- Für den Beschenkten beginnt der Haltefrist-Test in der Regel ab dem Datum der Schenkung, nicht ab dem ursprünglichen Kauf.
- Eine Schenkung kann nicht als Mittel zur Umgehung der Steuer auf einen Gewinn verwendet werden — das Gesetz berücksichtigt dies.
Die Schenkung von Aktien, ETFs oder anderen Wertpapieren an nahe Verwandte ist in der Tschechischen Republik in der Regel von der Einkommensteuer befreit — aber die steuerlichen Auswirkungen verschwinden nicht, sie verlagern sich lediglich auf den Beschenkten zum Zeitpunkt des Verkaufs.
Wer gilt steuerlich als „naher Verwandter"
Das Einkommensteuergesetz befreit unentgeltliche Einkünfte (Schenkungen) in direkter Linie — von Eltern an Kinder und umgekehrt, zwischen Geschwistern und zwischen Ehegatten/Partnern — sowie zwischen Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Schenkungen außerhalb dieser Kreise (z. B. an einen Freund oder Cousin) können steuerpflichtig sein. Die genaue Definition hängt vom aktuellen Wortlaut des Gesetzes ab.
Was mit den Steuern des Beschenkten passiert
Die Schenkung ist befreit, aber der Beschenkte übernimmt auch die „Steuergeschichte" der Position. Beim späteren Verkauf:
- Die Steuerbasis wird als Verkaufspreis minus Anschaffungskosten berechnet — und diese müssen korrekt ermittelt werden (in der Regel entweder der Preis, zu dem der Schenker die Wertpapiere gekauft hat, oder der Marktwert am Tag der Schenkung — mit einem Berater überprüfen)
- Der Haltefrist-Test für den Beschenkten beginnt in der Regel ab dem Datum des Erhalts der Schenkung, nicht ab dem ursprünglichen Kauf des Schenkers
- Der Beschenkte muss die Wertpapiere daher weitere 3 Jahre ab der Schenkung halten, damit der Gewinn aus dem Verkauf befreit ist
Schenkung als „Übertragung" des Portfolios auf Kinder
Eltern denken manchmal daran, ein Portfolio als Form der Nachlassplanung auf ihre Kinder zu übertragen. Das ist eine legitime Strategie, aber es ist kein Weg, um die Steuer auf den Verkaufsgewinn zu umgehen — wenn das Kind später verkauft, wird der Gewinn steuerpflichtig sein, er wird lediglich aufgeschoben oder kann durch den Haltefrist-Test befreit werden. Bei Schenkungen ist es immer ratsam, auch die erb- und notariellen Aspekte zu berücksichtigen.
Einen Vergleich mit den Erbschaftsregeln finden Sie im Artikel Vererbung eines Anlageportfolios und Steuern. Die Steuergrundlagen sind in Steuern auf ETFs in der Tschechischen Republik zusammengefasst.
Dieser Artikel stellt keine Steuerberatung dar. Überprüfen Sie bitte die aktuellen Regeln oder konsultieren Sie einen Steuerberater. Siehe auch Steuern auf ETFs in der Tschechischen Republik.
Häufige Fragen
Ist die Schenkung von Aktien an Kinder steuerfrei?
Die Schenkung von Wertpapieren in direkter Linie (Elternteil–Kind) ist in der Tschechischen Republik in der Regel von der Einkommensteuer befreit. Die Befreiung gilt jedoch nur für den Moment der Schenkung — wenn der Beschenkte später verkauft, kann eine Steuerpflicht entstehen.
Wie versteuert der Beschenkte den Verkauf geschenkter Aktien?
Die Steuerbasis ist der Verkaufspreis minus die Anschaffungskosten. Die Anschaffungskosten sind in der Regel entweder der Preis, zu dem der Schenker die Wertpapiere gekauft hat, oder der Marktwert am Tag der Schenkung. Die genaue Regel hängt von der aktuellen Auslegung ab — konsultieren Sie einen Steuerberater.
Ab wann beginnt für den Beschenkten der Haltefrist-Test zu laufen?
In der Regel ab dem Datum des Erhalts der Schenkung — nicht ab dem ursprünglichen Kauf des Schenkers. Der Beschenkte muss die Wertpapiere daher weitere mindestens 3 Jahre ab dem Schenkungsdatum halten, damit der Gewinn aus dem Verkauf befreit ist.